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BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewähr von Währungsausgleichsbeträgen für die Ausfuhr von Tafelwein - Beurteilung der Eignung eines Grundweines zur Gewinnung von Tafelweinen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines subventionsschädlichen Weins
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.05.1985 - VII R 53/82
Auszug aus BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92
Denn die in Titel IV der VO Nr. 337/79 vorgeschriebenen Regeln für das önologische Verfahren bei der Erzeugung von Tafelwein gelten allgemein für jedes Inverkehrbringen von Tafelwein, sei es, daß er im Inland, sei es, daß er durch die Ausfuhr aus dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wird - vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1985 VII R 53/82, BFHE 144, 100, 102 zu der durch die für den Streitfall maßgebenden VO Nr. 337/79 ersetzten Verordnung (EWG) Nr. 816/70 (VO Nr. 816/70) des Rates vom 28. April 1970, ABlEG L 99/1 -.Durch die Beimischung des Cuvées ist das Endprodukt insgesamt kein Tafelwein mehr i.S. der in Nr. 11 des Anhangs II VO Nr. 337/79 gegebenen Definition (vgl. BFHE 144, 100, 103).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92
Es ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266). - BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
Auszug aus BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92
Es ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266). - BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
Auszug aus BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92
Denn es kommt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückforderungsbescheide auf die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses i.d.F. der Einspruchsentscheidung an (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156ff.). - EuGH, 30.11.1978 - 88/78
Hauptzollamt Hamburg / Kendermann
Auszug aus BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92
Auch für den in der neu entstandenen Mischung enthaltenen Tafelweinanteil konnten WAB nicht gewährt werden, weil es dafür an einer Regelung in den Verordnungen fehlt, aufgrund derer die Gewährung von WAB in Betracht kommt (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 30. November 1978 Rs. 88/78, EuGHE 1978, 2477, 2488f. zu vergleichbaren Verordnungen).